Die Baiʿat bei einem Menschen ohne Erlaubnis eines Scheichs
Frage
Wenn ein Mensch, der von keinem Scheich der Tariqa bevollmächtigt ist (keine Idschaza erhalten hat) – ist es ihm erlaubt, von jemandem die Baiʿat (den Treueschwur) so abzunehmen, wie die Scheichs der Tariqa die Baiʿat abnehmen, und ihn Dhikr und anderes genau so zu lehren, wie die Scheichs ihre Schüler lehren – oder [darf er] die Baiʿat [nur] auf das Verrichten des Gebets und des Fastens und das Unterlassen von Diebstahl, Unzucht und Ähnlichem abnehmen?
Antwort
Für Muslime ist die Aneignung wahrer Glaubensüberzeugungen, lobenswerten Charakters und rechtschaffener Taten verpflichtend; und es genügt nicht, sich auf deren bloße Kenntnis und theoretisches Verständnis zu beschränken – man muss die [gefestigte] Eigenschaft und den [geistlichen] Zustand erlangen, in dem diese [Tugenden] verkörpert sind, und das ist eine Angelegenheit von…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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