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Sahur, Iftar und Istindscha des Mutakif im eigenen Haus

Frage

Das Haus des Mutakif (der Person im Itikaf) liegt nur wenige Schritte von der Moschee entfernt. Darf der Mutakif das Sahur-Mahl und das Iftar, die kleine und die große Istindscha (Reinigung nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang), die Ganzkörperwaschung (Ghusl) und Ähnliches in seinem Haus verrichten?

Antwort

Die kleine und die große Istindscha finden in jedem Fall außerhalb der Moschee statt; auch die Ganzkörperwaschung wegen Dschanaba (großer ritueller Unreinheit) wird er draußen vornehmen. Das Sahur-Mahl und das Iftar sind in der Moschee erlaubt – dafür soll er nicht hinausgehen; wenn niemand da ist, der es bringt, soll er nach Hause gehen und es holen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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