الإفتاء

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Rauchen von Bidis während des Itikaf

Frage

(1) Ist es im Zustand des Itikaf (der Zurückgezogenheit in der Moschee) erlaubt, innerhalb der Moschee Bidis (dünne indische Blattzigaretten) zu rauchen oder nicht? (2) Wenn es erlaubt ist, ist es dann mit Makruh (Missbilligung) erlaubt oder ohne Makruh? (3) Zuvor hat der verehrte Mufti bereits eine Fatwa erteilt, dass man bei der Verrichtung der Notdurft Bidis und Ähnliches rauchen, sich den Mund gründlich mit dem Miswak (Zahnholz) reinigen und dann die Moschee betreten soll.

Antwort

(1) Es ist verboten. (2) Es ist Makruh tahrimi (verbotsnahes Makruh). (3) Auf keinen Fall soll er in der Moschee rauchen. Da er alle begehrten Dinge aufgegeben hat, soll er auch hierin Geduld üben; der Zweck des Itikaf besteht ja gerade darin, dass sich die Gewohnheit der Geduld so weit wie möglich herausbildet.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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