Nachholung eines abgebrochenen Itikaf der letzten Dekade; Nachholung und laufender Itikaf zusammen
Frage
Zaid verrichtete im gesegneten Ramadan den Itikaf der letzten Dekade. Nach drei Tagen Itikaf kam plötzlich die Nachricht, dass er sich auf die Reise zur Pilgerfahrt (Hadsch) zum Haus Allahs begeben muss, weshalb er den Itikaf notgedrungen abbrechen und abreisen musste. Ist nun die Nachholung (Qada) dieser Dekade verpflichtend oder nicht? Und wie wäre die Art der Nachholung? Und wenn er in diesem Jahr in der letzten Dekade des Ramadan die Nachholung (Qada) und die rechtzeitige Verrichtung (Ada)
Antwort
Das Vorsichtigste ist freilich, nach dem Ramadan den Itikaf einer ganzen Dekade zu verrichten und in den Tagen dieser Dekade auch zu fasten; doch diese Anordnung ist nicht verpflichtend (Wadschib): Es genügt auch die Nachholung (Qada) des Tages, an dem der Sunna-Itikaf abgebrochen wurde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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