Rechte und Einschränkungen des freiwilligen Itikaf
Frage
Gelten die Einschränkungen oder Rechte, die es im Itikaf als Sunna Mu’akkada ʿala l-Kifaya (einer eindringlich empfohlenen Sunna, deren Pflicht von den übrigen entfällt, wenn einige sie ausführen) gibt, auch im empfohlenen (Mustahabb) Itikaf oder nicht?
Antwort
Diese Einschränkungen gibt es auch im freiwilligen Itikaf, aber erstens gibt es für ihn keine Bedingung des Fastens, während der Sunna-Itikaf in den letzten zehn Tagen des gesegneten Ramadan stattfindet und dabei auch gefastet wird; zweitens: Wenn der Mutakif (die Person im Itikaf)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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