Die Art, wie viele Fastentage des Ramadan nachgeholt werden
Frage
Zaid fasste beim Nachholen der Fastentage, die er sein ganzes Leben lang versäumt hatte (Qada ʿUmri), die Absicht so: „Ich faste den Tag, den ich versäumt habe.“ Mit dieser Absicht hat er alle Fastentage gefastet. Sind sie gültig oder nicht? Denn die Regel ist offenbar so, dass man die Absicht fassen soll: „Ich hole das Fasten des Ramadan des ersten Jahres nach, (dann) des zweiten, des dritten – der Reihe nach.“
Antwort
Hätte er eine Festlegung (Taʿyin) getroffen, wäre dieses Nachholen ohne Meinungsverschiedenheit gültig. Da er die Fastentage nun ohne Festlegung vollendet hat, sind sie nach einer Meinung dennoch gültig: In „Maraqi al-Falah“ ist unter Berufung auf „al-Khulasa“ auch diese Meinung als richtig bezeichnet worden. Es ist nicht nötig, sie erneut nachzuholen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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