Das Nachholen der Fastentage des ganzen Lebens
Frage
Auf einem Mann sind Pflichtfastentage (Fard) offen: Nach Erreichen der Volljährigkeit hat er viele Fastentage hintereinander und viele nicht hintereinander nicht gefastet. Wie soll er die Fastentage und Gebete nachholen?
Antwort
Sowohl das Fasten als auch das Gebet werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit zur Pflicht (Fard). Daher soll er ab der Zeit, als er volljährig wurde, nachrechnen und für jeden Tag sechs Gebete nachholen, nämlich die fünf Pflichtgebete und als sechstes das Witr-Gebet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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