Das Ausspülen des Mundes nach dem Fastenbrechen
Frage
Ist es nach dem Fastenbrechen (Iftar) notwendig, den Mund auszuspülen, um am Gebet teilzunehmen? Wenn jemand am Gebet teilnimmt, ohne den Mund ausgespült zu haben, entsteht dann kein Mangel im Gebet?
Antwort
Wenn er etwas gegessen hat, dessen Teilchen im Mund zurückgeblieben sind, soll er den Mund ausspülen; andernfalls besteht, wenn diese Teilchen gerade während des Gebets nach innen gelangen, die Gefahr der Ungültigkeit des Gebets. Wenn er nichts Derartiges gegessen hat, besteht diese Gefahr nicht; dennoch ist das Ausspülen des Mundes besser.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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