Eine kleine Verzögerung gegenüber der festgelegten Zeit, um auf jemanden zu warten
Frage
In den Moscheen ist für das Gemeinschaftsgebet gewöhnlich eine Zeit festgelegt. Wenn der Imam jedoch einmal aus irgendeinem Grund und wegen irgendeines Bedürfnisses [das Gebet] um fünf bis sieben Minuten gegenüber der festgelegten Zeit verzögert – ist das zulässig oder nicht? Oder [zum Beispiel] anlässlich des Todes eines angesehenen Gelehrten oder eines frommen Mannes – darf es da eine kleine Verzögerung geben?
Antwort
Die [Festlegung der] Gebetszeiten nach den heute gebräuchlichen Uhren schafft eine Erleichterung: damit die regelmäßigen Teilnehmer des Gemeinschaftsgebets nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Wenn sich dabei eine gewisse Abweichung ergibt, aber nach der Zählung der Scharia keine Makruh-Zeit eintritt, ist das Gebet auch dann zweifellos gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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