Wenn das Gebet eine Minute oder zwei früher oder später als zur festgelegten Zeit stattfindet
Frage
Für die fünf Gebete wird eine Zeit festgelegt – zum Beispiel Fadschr um 5 Uhr, Dhuhr um 2 Uhr, Asr um 5 Uhr und so weiter. Muss man diese festgelegten Zeiten so [unverrückbar] ansehen, dass es weder eine Minute früher noch eine Minute später sein darf? Wie verhält es sich damit?
Antwort
Dadurch, dass [das Gebet] eine Minute früher oder später stattfindet, wird es nicht unzulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.