Ist der Madschzub religiös verantwortlich (Mukallaf)?
Frage
Zaid sagt, dass dem Madschzub (einem von ekstatischer Entrückung ergriffenen Menschen) das Gebet und das Fasten erlassen sind, und Umar sagt, nein. Wessen Worte sind richtig?
Antwort
Wenn er die Verpflichtung (Fard) zu Fasten und Gebet versteht und das Bewusstsein [ausreichend] behält, sie zu erfüllen, so sind sie ihm nicht erlassen; versteht er aber weder die Verpflichtung noch behält er das Bewusstsein, so ist er kein Mukallaf (er trägt keine Verantwortung vor der Scharia).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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