Wenn man vor der Absicht nicht „Bismillah“ gesprochen hat
Frage
Wenn jemand die rituelle Waschung vollzogen hat und sich zum Gebet hingestellt hat – muss er vor der Absicht (Niyya) „Bismillahir-Rahmanir-Rahim“ sprechen, oder kann er die Absicht ohne sie fassen? Das heißt: Ist es zulässig, vor der Absicht „Bismillah“ zu sprechen?
Antwort
Es ist nichts dagegen einzuwenden, die Absicht ohne das Sprechen von „Bismillah“ zu fassen. An dieser Stelle ist das Sprechen von „Bismillah“ nicht obligatorisch. Es für notwendig zu halten, ist an diesem Punkt falsch und unzulässig.
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