الإفتاء

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Das Aufschieben des Gebets aus einem triftigen Grund

Frage

Was sagen die Gelehrten der Religion zu den folgenden Fragen? (1) Darf man das Gebet aus einem triftigen Grund von seiner Zeit aufschieben? Wenn ja, bis zu welchem Grad muss der Grund reichen, damit er als triftig gilt? (a) Jemand reist im Zug, in der dritten Klasse, und das Gedränge ist so stark, dass er sich üblicherweise und nach allgemeinem Maßstab nicht von der Stelle rühren kann. Darf er in einer solchen Lage das Gebet aufschieben? (b)

Antwort

(1) Es ist nichts dagegen einzuwenden, das Gebet von der empfohlenen Zeit (Mustahabb) aufzuschieben, sofern das Aufschieben nicht bis in die abgeneigte Zeit (Makruh) reicht. Wenn man unterwegs kein Wasser hat, ist das Tayammum sein Ersatz; wenn jedoch Aussicht besteht, Wasser zu finden, soll man [das Gebet] aufschieben. (a)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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