Bei einer Entfernung unterhalb der Reiseentfernung wird das Gebet nicht verkürzt
Frage
Zaid pflegte zwischen dem Ort seiner Geschäfte, wo sich sein Besitz befindet – also der Stadt Madras –, und seinem Haus hin- und herzufahren, und zwischen beiden liegt die Entfernung der Verkürzung. Ist in einem solchen Fall für Zaid die Verkürzung des Gebets [auf dem Weg] unterhalb der Entfernung der Verkürzung (Qasr) erlaubt oder nicht?
Antwort
Wer mit der Absicht aufbricht, weniger als die Entfernung der Verkürzung zurückzulegen, dem ist die Verkürzung des Gebets nicht erlaubt – das vollständige Gebet (Itmam) ist Wadschib. So steht es in den Büchern des Fiqh.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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