Der Imam vergaß das Qunut, ging in den Rukuʿ, stand dann auf, las das Qunut und vollzog Rukuʿ und Sadschda
Frage
Ein Imam leitet im Ramadan das Witr-Gebet; in der dritten Rakʿa vergaß er das Qunut-Bittgebet (Duʿa Qunut) und ging in den Rukuʿ, das heißt, er beugte sich gut nach vorn, und viele Nachbetende (Muqtadi) erinnerten [ihn] mit den Worten „Allahu akbar“. Daraufhin nahm der Imam die Erinnerung an, richtete sich gerade auf und stand, sprach den Takbir, las das Qunut-Bittgebet und ging dann [erneut] in den Rukuʿ. Ist dieses Witr-Gebet gültig zustande gekommen oder nicht?
Antwort
Als der Imam, nachdem er das Qunut-Bittgebet vergessen hatte, in den Rukuʿ ging, hätte er nicht zurückkehren sollen. Da er aber zurückgekehrt ist und das Qunut-Bittgebet gelesen hat, war es nicht mehr nötig, den Rukuʿ zu wiederholen; hat er den Rukuʿ dennoch wiederholt, so ist das Gebet trotzdem gültig, unter der Bedingung, dass die Sadschdat as-Sahw vollzogen wurde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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