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Sadschdat as-Sahw, weil man die Hände gefaltet und wieder gelöst hat

Frage

Ich bete zwei Rakʿa Nafl (freiwilliges Gebet) im Sitzen. In der zweiten Rakʿa habe ich, statt die Hände auf die Knie zu legen, die Hände wie beim Beginn des Gebets gefaltet (wörtlich: „die Absicht gebunden“), doch es fiel mir sofort ein. Soll ich die Sadschdat as-Sahw (Niederwerfung wegen eines Versehens) vollziehen, obwohl die Verzögerung kürzer war als drei Tasbih?

Antwort

Dadurch wird die Sadschdat as-Sahw nicht verpflichtend (lazim).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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