الإفتاء

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Versäumtes Gebet, die Fidya dafür und der Rechtskniff (Hila)

Frage

Wenn jemand aus Sorglosigkeit oder aus anderen Gründen sein Gebet versäumt – oder er ist einfach sorglos, denn der Herr der Herzen ist Allah, [Er weiß], warum jener es versäumt hat –, wie soll man ihn dem äußeren Anschein nach bezeichnen? Und wenn er nach Kräften [das Versäumte] nachholt, ihm aber dennoch im ganzen Leben fünfhundert oder tausend [versäumte] Gebete verbleiben, wie hoch wird dann die Fidya dafür sein? Ist bei der Fidya irgendein Kunstgriff, das heißt eine Hila, möglich oder nicht?

Antwort

Das Gebet ist Fard Ayn (individuelle Pflicht); es zu unterlassen ist gefährlich und eine große Sünde (Kabira). Ferner ist das Nachholen (Qada) Fard: Wie viele Gebete auch auf ihm lasten, er soll sie alle so schnell wie möglich nachholen und keinesfalls nachlässig sein; seien es fünfhundert oder tausend, er soll sie alle nachholen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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