Einzelheiten zur Fidya für versäumte Gebete
Frage
Ein Mensch ist gestorben, und seine Erben wissen, dass bei ihm eine bestimmte Anzahl von Tagen an Gebeten versäumt (Qada) geblieben ist. Wie wird deren Sühneleistung (Fidya) entrichtet? Kann man die Speise für so viele Tage einem einzigen Armen über so viele Tage hinweg geben, oder muss man so viele Arme gleichzeitig speisen? Und wie viele Gebete werden für einen Tag gerechnet?
Antwort
Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, ist es für die Erben nicht verpflichtend, die Fidya für ihn zu entrichten. Wenn die volljährigen Erben jedoch aus ihrem eigenen Vermögen die Fidya entrichten wollen – auch wenn sie dieses Vermögen als Erbe von dem Verstorbenen erhalten haben –, so sollen sie für jedes Gebet einem Armen den Betrag eines Sadaqat al-Fitr geben.
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