Der Mutawalli stellt für das Freitagsgebet statt des Imams jemand anderen vor
Frage
Obwohl ein verehrter ständiger Imam da ist, der alle Vorzüge besitzt – Hafiz, Qari, Alim, Hadschi usw. –, wurde dem verehrten Imam auf Beschluss des Mutawalli (Verwalters) der Moschee förmlich mitgeteilt, dass heute der Sohn des verehrten Mutawalli das Gebet leiten werde – ein sechzehnjähriger Schüler mit schöner Stimme, [der] acht Dschuz (Teile des Korans) [gelernt hat], also ein Hafiz von acht Dschuz mit schöner Stimme; und das Gebet wurde verrichtet.
Antwort
So hätte man nicht handeln sollen. Hätte der verehrte Imam es selbst angeboten, wäre es etwas anderes gewesen. Das Imamat stand in dieser Lage in erster Linie gerade dem genannten ständigen Imam zu. Dennoch war das Folgen gültig, und im geschilderten Fall ist das Gebet zustande gekommen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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