Das Imamat dessen, der auf seinem Imamat besteht, obwohl die Betenden ihn nicht wollen
Frage
Viele Muslime wollen nicht hinter einem Mann beten, doch dieser Mann besteht darauf, das Gebet zu leiten. Es kommt zum Blutvergießen, so dass die Behörden Artikel 144 in Kraft setzen und das Verrichten des Gebets auf dem Festplatz (ʿEidgah) verbieten müssen; wegen des Starrsinns dieses Mannes spaltet sich die Gemeinde in zwei Teile, und das Festgebet wird an zwei Orten verrichtet. Wie ist dieses Verhalten des Imams vom Standpunkt der Scharia aus zu beurteilen?
Antwort
Einen Mann zum Imam zu bestimmen, bei dem ein Mangel nach der Scharia besteht, wegen dessen das Gebet hinter ihm nicht [gültig] verrichtet wird, ist Makruh Tahrimi (stark missbilligt). Wenn Muslime aus diesem Grund nicht hinter ihm beten wollen, er aber dennoch darauf besteht, das Gebet zu leiten, so ist ihm das nach der Scharia nicht erlaubt: Im edlen Hadith ist dazu eine…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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