Das Imamat eines an Dscharayan Erkrankten
Frage
Wie ist das Imamat eines Mannes zu beurteilen, der an der Krankheit des unwillkürlichen Samenflusses (Dscharayan) leidet, das heißt bei dem nach dem Austritt von Mani (Samen) noch eine Weile Madhi (Vorflüssigkeit) weiter austritt?
Antwort
Wenn er genug Zeit hat, um die Waschung zu verrichten und das Gebet zu beten, und die Waschung bestehen bleibt, so ist sein Imamat berechtigt; andernfalls ist es nicht berechtigt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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