Das Imamat dessen, der künstliche Zähne hat
Frage
Wenn der Imam eine Zahnprothese trägt, die Betenden hinter ihm aber [eigene] Zähne haben, fällt der Imam dann in einem solchen Fall unter die Definition eines Maʿdhur (eines Menschen mit einer dauerhaften, entschuldbaren Beeinträchtigung der Reinheit)? Ist das Imamat eines solchen Mannes zulässig oder nicht?
Antwort
Ein solcher Imam ist kein Maʿdhur; sein Imamat ist berechtigt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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