Das Imamat eines Mannes mit einem Auge und einer Hand
Frage
Ein Mann, bei dem eine Hand und ein Auge nicht funktionieren: Es ist nicht bekannt, ob er die Reinigung nach der Notdurft (Istindschaa) richtig verrichtet; von der Waschung (Wudu) ist bekannt, dass bei ihm ein Fard wegfällt – nämlich das Bestreichen (Masch) eines Viertels des Kopfes –, und die Hände werden nicht bis zu den Ellbogen gewaschen, manchmal werden auch die Füße nicht bis zu den Knöcheln gewaschen.
Antwort
Da er die vollständige Waschung wegen des unterlassenen Maschs nicht verrichten kann, ist es unzulässig, ihn zum Imam zu bestimmen – unabhängig davon, ob ein anderer Mann vorhanden ist, der für das Imamat würdiger ist als er, oder nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.