Das Imamat eines Unbeschnittenen
Frage
Wie lautet nach der Scharia das Urteil über das Gebet hinter einem Imam, der nicht beschnitten ist?
Antwort
Die Beschneidung (Chitan) ist Sunna; wer sie ohne triftigen Grund unterlässt, ist jemand, der eine Sunna unterlässt. Wenn er trotz Möglichkeit und Wohlstand seinen Körper bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) und der Reinigung nach der Notdurft (Istindschaa) nicht rein hält, dann darf er auf keinen Fall zum Imam bestimmt werden; wenn er ihn aber rein hält, ist sein Imamat gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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