الإفتاء

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Das Imamat eines Menschen, der unter Anschuldigung steht

Frage

(1) Ein Imam leitet die fünf Gebete, unterrichtet Kinder in einer religiösen Madrasa, unterweist die Leute im Guten und hält sie vom Schlechten ab. Ein anderer Imam jedoch beschuldigt ihn der Unzucht (Liwat) mit einem minderjährigen Jungen. Der Imam der Moschee schwört bei Allah, dass er keine unzüchtige Handlung begangen hat. Nun: Soll man dem Wort des Jungen glauben, der sagt, der Imam habe drei- bis viermal Unzüchtiges mit ihm getan, oder soll man den Schwur des Imams gelten lassen?

Antwort

Man darf den Imam nicht allein aufgrund der Aussage dieses minderjährigen Jungen für schuldig erklären und als der Strafe der Scharia würdig ansehen. Das Wort des Imams, bekräftigt durch einen Schwur, gilt als annehmbar. Jemanden ohne Beweis nach der Scharia zu beschuldigen ist eine große Sünde.

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