الإفتاء

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Das Imamat dessen, der seine endgültig geschiedene Frau ohne Halala bei sich behält

Frage

Ein Mann sprach über seine Frau die Scheidung (Talaq) aus. Als man nach dem islamischen Urteil dazu fragte, stellten die verehrten Gelehrten die endgültige Scheidung (Talaq mughallaza) fest und entschieden, dass eine Halala [Zwischenehe, die der Frau die Rückkehr zum früheren Mann wieder erlaubt] nötig sei. Der genannte Mann aber hält die Halala für eine Schande, führt die eheliche Beziehung fort und behält seine Frau bei sich.

Antwort

Eine Frau, über die bereits die endgültige Scheidung (Talaq mughallaza) ausgesprochen wurde, ohne Halala bei sich zu behalten, ist haram; dieses Verbot ist durch einen eindeutigen Text (Nass qatʿi) belegt: [ar]فَإِن طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُۥ مِنۢ بَعْدُ حَتَّىٰ تَنكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُۥ[/ar] „Wenn er sich (zum dritten Mal)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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