Die Festpredigt eines Mannes mit rasiertem Bart
Frage
Bei uns hält die Predigt (Chutba) der beiden Feste ein Rechtsanwalt, dessen Bart und Schnurrbart rasiert sind. Das Gebet leitet ein anderer – ein verehrter Hafiz –, und das Bittgebet (Duʿa) spricht ein dritter – [ebenfalls] ein Rechtsanwalt. Ist diese Ordnung erlaubt oder nicht? Der verehrte Rechtsanwalt sagt hinsichtlich des Bartes, dass es für die Chutba keine Bedingung bezüglich des Bartes gebe, und wenn man ihn denn tragen müsse, würden wir einen „Saisonbart“ wachsen lassen, das heißt, ihn eine Woche vor der…
Antwort
Gut ist freilich, dass beide Dinge – das Gebet und die Chutba – ein und derselbe Mann ausführt, obwohl beide Dinge auch dann verrichtet sind, wenn zwei Männer sie vollziehen. Wenn der verehrte Rechtsanwalt, dem Gebot des Gesandten Allahs ﷺ gehorchend, einen schariatischen Bart trägt, wird er sehr großen Lohn verdienen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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