الإفتاء

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Er hat das Stutzen des Bartes bereut, aber der Bart hat die Faustlänge nicht erreicht

Frage

Es gibt einen Hafiz des Korans. Anfangs hat er seinen Bart gestutzt, und nun, seit einem Jahr, hat er bereut und leistet in einer Madrasa Dienst an der Religion. Nach Ablauf dieser Zeit hat er als Imam das Gebet geleitet. Ein Mann sagte, das Gebet hinter ihm sei nicht [gültig], solange sein Bart nicht eine Faust (Qabda) lang sei. Der Bart des genannten Hafiz ist sehr dünn und klein und wächst wenig. Ist in diesem Fall das Gebet hinter ihm erlaubt oder nicht, oder muss man warten, bis der Bart eine Faust lang ist?

Antwort

Wenn er nach der Reue im Verlauf des Jahres den Bart nicht stutzt und kürzt, sondern der Bart bei ihm von Natur aus nur spärlich wächst, so entsteht dadurch kein Mangel in seinem Imamat.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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