Das Gebet der Frau an einem offenen Ort
Frage
Frage: Ist eine Frau Reisende (Musafir), so verrichtet sie das verkürzte Gebet (Qasr). Wenn sie aber irgendwohin zu einem Ausflug gefahren ist, wo die Verkürzung für sie nicht gilt, und die Gebetszeit eingetreten ist – kann sie das Gebet an einem offenen Ort verrichten?
Antwort
Auf einer Reise im Sinne der Scharia (Safar) verrichtet sie das Gebet in jedem Fall verkürzt. Ist sie dagegen zu einem Ausflug gefahren und verrichtet das Gebet an einem offenen Ort, so ist es auch so richtig für sie, es zu verrichten. Ihr Gebet ist gültig, wenn sie den ganzen Körper bedeckt hat, sodass nur die Hände, die Füße und das Gesicht frei bleiben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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