Die Wiederholung des Gebets wegen unterlassener Iqama
Frage
Am Freitag hielt der Imam die Chutba (Predigt), nach der Chutba vergaß man, die Iqama zu sprechen, und das Freitagsgebet wurde in der Gemeinschaft verrichtet. Dann, nach dem Salam, erinnerte man sich, dass die Iqama nicht gesprochen worden war, und alle Leute verrichteten das Pflichtgebet (Fard) des Freitags noch einmal. War dieses nochmalige Verrichten Makruh Tanzihi (leicht verwerflich) oder Makruh Tahrimi (stark verwerflich)?
Antwort
Die Iqama ist, wie der Adhan, Sunna. Wird eine Sunna unterlassen, die zum Gebet selbst gehört, so wird die Wiederholung [des Gebets] nicht verpflichtend; und wird eine Sunna unterlassen, die außerhalb des Gebets liegt, so ist die Wiederholung erst recht nicht verpflichtend. Ja, für das absichtliche Unterlassen einer bekräftigten Sunna (Sunna Mu'akkada)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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