الإفتاء

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Das Erheben der Hände (Rafʿ al-yadain) im Bittgebet nach dem Adhan

Frage

Wie ist das Erheben der Hände beim Bittgebet des Adhan zu beurteilen?

Antwort

Zu genau dieser Stelle ist mir keine einzige Überlieferung (Riwaya) begegnet, weder über das Erheben der Hände noch über das Nichterheben. Da jedoch das Erheben der Hände beim Bittgebet allgemein Mustahabb ist, besteht auch hier, wenn jemand nach diesem Mustahabb handelt, ein Spielraum; und wenn er die Hände nicht erhebt, ist auch darin kein Schaden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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