Adhan vor Eintritt der Gebetszeit
Frage
Bei uns ist ein Streit entstanden: Am 25. Januar (einem Freitag) rief der Imam den Adhan um 12:28 Uhr. Der Vorsitzende widerspricht und sagt, der Adhan müsse um 12:30 Uhr gerufen werden, weil die Zeit erst dann beginne. Er behauptet, dass an Orten wie Karimnagar und Hyderabad der Adhan um 12:30 Uhr gerufen wird. Der Imam sagt, dass sich die Zeit des Sonnenhöchststandes (Zawal) je nach Jahreszeit ändert. Erläutern Sie bitte die Angelegenheit.
Antwort
Der Adhan zum Freitagsgebet ist, wie jeder andere Adhan, vor Eintritt der Zeit nicht gültig. Er soll nach dem Überschreiten des Sonnenhöchststandes (Zawal) gerufen werden. Die Zeit des Zawal ist nicht für alle Orte und alle Jahreszeiten gleich – sie ist unterschiedlich und verändert sich.
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