Ärztliche Untersuchung durch einen muslimischen Arzt für eine Versicherungsgesellschaft
Frage
Frage: Ist es einem muslimischen Arzt erlaubt, von der Lebensversicherungsgesellschaft (Corporation) beauftragt zu werden und die Gesundheit der Menschen zu untersuchen, die versichert werden sollen? Dem Arzt wird für jede Untersuchung von der Gesellschaft ein Honorar gezahlt. Vor oder nach der Untersuchung hat der Arzt nichts damit zu tun: Er bestätigt oder diagnostiziert nur das, was der Versicherungsnehmer in seinem Antrag über seine Gesundheit erklärt.
Antwort
Die Lebensversicherung ist nicht erlaubt, das Honorar jedoch, das der Arzt für die Durchführung der Untersuchung nimmt, ist erlaubt; er kann es für alle seine Bedürfnisse ausgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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