Wie man Land verpfänden soll
Frage
Frage: Ein Mann übergibt sein Land jemandem gegen hundert oder zweihundert Rupien unter der Bedingung: „Ich übergebe das Land in deinen Besitz, und was immer an Ertrag anfällt – iss und trink es. Und im Austausch für den jährlichen Ertrag rechne bei hundert Rupien zehn Rupien pro Jahr und bei zweihundert Rupien zwanzig Rupien pro Jahr (auf die Schuld) an. Das heißt, bares Geld werde ich nicht geben; es ist, als hätte ich dir das Land für zehn Jahre gegeben, danach wird das Land wieder mir gehören.
Antwort
Diese beiden Formen sind unerlaubt, weil es Formen des Pfandes sind und beim Pfand weder der Pfandgeber noch der Pfandnehmer das Recht zur Nutzung (des Pfandes) hat, wie es in den Büchern des Fiqh ausdrücklich gesagt ist. Die erlaubte Form ist diese: Das Land wird verpachtet (Idschara)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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