الإفتاء

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Nutzung des Verpfändeten: Land gegen ein Darlehen und Anrechnung der Ernte

Frage

Frage: (1) Geld als Darlehen zu geben, Land als Pfand zu nehmen und es zu nutzen, dabei aber die Grundsteuer an die Regierung selbst weiterzuzahlen – ist das erlaubt oder nicht? (2) Manche Leute pflegen es so zu halten: Nachdem sie Geld als Darlehen gegeben haben, schreiben sie diesem Gläubiger dann Land zur Bewirtschaftung gegen 5/10 (?) Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) zu, unabhängig davon, ob das Land irgendeinen Ertrag bringt oder nicht. Wie ist das (zu beurteilen)? (3)

Antwort

Diese Form ist unerlaubt. (2) Wenn man die 5/10 (?) Man Getreide nach richtiger Berechnung auf die Schuld anrechnet, dann ist es richtig, andernfalls nicht. Das heißt: Man muss zu dem Preis, der zum Zeitpunkt des Erhalts des Getreides gilt, dessen Wert berechnen und es so ansehen, als hätten wir so und so viel von unserer Schuld erhalten. (3)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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