Der Beleg für die Bestrafung des Kafir schon im Zustand der Todesagonie
Frage
Frage: Gibt es im edlen Hadith einen Beleg dafür, dass die Strafe für Andersgläubige bereits im Zustand der Todesagonie (Sakarat) beginnt?
Antwort
Es gibt einen Marfuʿ-Hadith (auf den Propheten ﷺ zurückgeführt) von Ubada ibn as-Samit ﵁, der im „Mischkat al-Masabih“, S. 139, angeführt ist: [ar]إِنَّ الْكَافِرَ إِذَا حُضِرَ بُشِّرَ بِعَذَابِ اللَّهِ وَعُقُوبَتِهِ، فَلَيْسَ شَيْءٌ أَكْرَهَ إِلَيْهِ مِمَّا أَمَامَهُ، فَكَرِهَ لِقَاءَ اللَّهِ وَكَرِهَ اللَّهُ لِقَاءَهُ.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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