Den Koran im Zustand der Dschanaba berühren
Frage
Wie ist es zu beurteilen, den Edlen Koran ohne Wudu zu berühren? Im Edlen Koran heißt es: [ar]لَّا يَمَسُّهُۥٓ إِلَّا ٱلْمُطَهَّرُونَ[/ar] „Berühren dürfen ihn nur die Gereinigten“ (Sure Al-Waqiʿa, 56:79) – woraus folgt, dass ihn nur Reine (Tahir) berühren dürfen, nicht Unreine (Nadschis). Die klärungsbedürftige Frage ist nun: Gilt [der Begriff] „unrein“ für den Dschunub (den, der sich im Zustand der großen Unreinheit befindet), oder gilt er nicht für den, der ohne Wudu ist?
Antwort
Die rechtliche Unreinheit (Hadath) ist zweifacher Art: die kleine und die große. Beide hindern daran, den Heiligen Koran zu berühren, das Gebet zu verrichten und die Umrundung [der Kaaba] (Tawaf) zu vollziehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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