Nikah eines volljährigen Mädchens mit einem nicht Ebenbürtigen
Frage
Frage: Ein Mädchen absolvierte in einem Wohnheim in Agra eine Ausbildung zur Krankenschwester. Während der Ausbildung traf sie einen jungen Mann, der sich als Inspektor der CID (Kriminalpolizei) vorstellte, seine Kaste als Sayyid angab und sagte, er sei unverheiratet. Das Mädchen war ebenfalls die Tochter eines Sayyid. Dann kam in dieser Zeit die Nikah (Ehevertrag) zustande. Die Eltern des Mädchens in Agra erhielten keinerlei Mitteilung. Weiter sagt das Mädchen: Ich weiß nicht einmal, wer Wakil (Bevollmächtigter)
Antwort
Ein Weber ist der Tochter eines Sayyid nicht ebenbürtig (Kufw). Wenn ein volljähriges Mädchen ohne Erlaubnis des Wali (Vormund) die Nikah mit einem nicht Ebenbürtigen schließt, so kommt die Nikah nach der Meinung, nach der die Fatwa erteilt wird (Mufta bihi), nicht zustande. Daher ist diese Nikah nach der Scharia nicht zustande gekommen; nicht einmal eine Scheidung (Talaq)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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