Nikah mit einem nicht Ebenbürtigen und die Idda in einer Fasid-Nikah
Frage
Es wurde eine Nikah (Ehevertrag) mit einem nicht Ebenbürtigen (Ghair Kufw) ohne Zustimmung der Wali (Vormunde) geschlossen. Die Gelehrten der Gegend wurden gefragt, ob diese Nikah zulässig oder unzulässig ist. Die Gelehrten sind darin untereinander uneins. Der eine sagt, bei einem nicht ebenbürtigen Ehemann ohne Zustimmung der Wali, wo dies Schande und Unehre mit sich bringt, sei die Nikah batil (nichtig) und für eine zweite Nikah sei keine Idda (Wartezeit)
Antwort
Wenn eine freie, volljährige Frau ihre Nikah selbst ohne Zustimmung des Wali schließt, so ist dabei die Ebenbürtigkeit des Ehemannes (Kafaa) Bedingung: Nach der Zahir ar-Riwaya ist sie eine Bedingung für die Verbindlichkeit (Luzum) der Nikah, nach der Überlieferung von al-Hasan eine Bedingung für die Zulässigkeit (Dschawaz) der Nikah.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.