Das Walaya (Vormundschaftsrecht) des Großvaters im Nikah bei Anwesenheit des Vaters
Frage
Mein Vater hat, ohne meine Erlaubnis einzuholen, selbst – als Großvater – den Nikah meiner minderjährigen Tochter, die 3 Jahre alt war, geschlossen; weder der Junge sprach Idschab und Qabul (Angebot und Annahme), noch das Mädchen, noch habe ich die Erlaubnis gegeben. Kann in einem solchen Fall der Nikah zustande kommen oder nicht?
Antwort
Dieser Nikah ist bis zu Ihrer Erlaubnis in der Schwebe (Mawquf): Ihn abzulehnen oder in Kraft zu setzen liegt in Ihrer Macht. [ar]الولي في النكاح العصبة بنفسه بلا توسط أنثى على ترتيب الإرث والحجب[/ar] „Der Wali im Nikah ist der Asaba (männliche Verwandte) in eigener Person, ohne Vermittlung einer Frau, in der Rangfolge der Erbschaft und des Ausschlusses (Hadschb).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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