Der Vater übertrug dem Großvater das Recht, den Nikah zu schließen
Frage
Zaid ist aus seinem Haus geflohen, und man weiß nicht, wo er jetzt ist. Beim Weggehen gab er die Erlaubnis zum Nikah seiner minderjährigen Tochter seinem Vater, seinem Bruder und seiner Frau. Dann schickte er die Erlaubnis auch schriftlich auf einem Zettel. Der Vater Zaids möchte den Ehevertrag des minderjährigen Mädchens schließen – wird der Vertrag gültig sein? Das Alter des Mädchens beträgt 12 Jahre. Die Lage des Vaters Zaids ist schwierig, er möchte von dieser Sorge befreit werden.
Antwort
So wie der Vater selbst das Recht hat, den Nikah seiner minderjährigen Tochter zu schließen, hat er auch das Recht, dieses Recht von sich aus einer anderen Person zu übertragen. Wenn daher im gefragten Fall der Großvater des Mädchens den Nikah schließt, wird er nach der Scharia ebenfalls gültig und verbindlich (Lazim) sein. Er soll jedoch mit einem Ebenbürtigen (Kufu')
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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