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Nikah mit dem Milchonkel mütterlicherseits ist unzulässig

Frage

Der Nikah einer Enkelin (Tochter der Tochter) wurde aus Unkenntnis mit ihrem Milchonkel mütterlicherseits geschlossen; später wurde bekannt, dass er ihr Milchonkel mütterlicherseits ist. Die Einzelheiten sind folgende: Nach Abschluss des Nikah, als die Frau bereits schwanger war, gestand ihre Großmutter mütterlicherseits im Gespräch, dass sie in der Kindheit, als die Mutter des Ehemannes schwer krank war, diesen Jungen damals mit ihrer Milch gestillt hatte.

Antwort

Wenn nach Ansicht des Ehemannes zutrifft, dass seine Frau seine Milchnichte (Tochter der Schwester) ist, dann ist dieser Nikah ungültig: Er soll sie sofort von sich trennen. Vor der Geburt des Kindes soll nichts darüber erkundet werden. Wenn dies nach Ansicht des Ehemannes jedoch nicht zutrifft, dann wird dieser Nikah nicht als unzulässig bezeichnet.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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