Das Geständnis des Mannes als Grundlage des Verbots durch Schwägerschaft
Frage
Ein Mann wird beschuldigt, mit seiner Tochter Zina (Unzucht) begangen zu haben, doch es gibt dafür nirgends einen Beweis – ob es wahr oder falsch ist. Zeuge (1): Die Frau dieses Mannes sagt: „Ich habe das Glied meines Mannes in erigiertem Zustand gesehen, und mir kam der Verdacht, dass er von einer Zina kommt.“ Zeuge (2): Das Mädchen, es ist 9 Jahre alt; seine Aussage lautet: „Alles ist gelogen, es ist nichts geschehen.
Antwort
Das, was die Frau aussagt, genügt für den Beweis der Zina überhaupt nicht, doch das Geständnis des Mannes genügt für das Verbot (Hurma), das heißt: Er hat vor zwei Gelehrten gestanden, und sie bezeugen, dass er gestanden hat, mit seiner Tochter Zina begangen zu haben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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