Das Verbot der Nikah mit der Halbschwester väterlicherseits und der Halbschwester mütterlicherseits
Frage
Die im Edlen Koran in Bezug auf Nikah oder Schleier (Hidschab) erwähnten Verwandtschaftsverhältnisse – sind dies nur leibliche (nahe) Verwandte, oder auch entferntere?
Antwort
Im Edlen Koran ist die Nikah mit der Schwester, der Tante väterlicherseits, der Tante mütterlicherseits, der Tochter des Bruders und der Tochter der Schwester verboten; und hier sind alle drei Arten der Schwester gemeint. Die erste ist die Aini, das heißt die mit gleicher Mutter und gleichem Vater; sie wird leibliche Schwester genannt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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