Die Erwähnung von Nahrung, Kleidung und dergleichen beim Nikah
Frage
Zaid hielt nach dem Nikah die Chutba, und beim Nikah erwähnte er weder Nahrung noch Kleidung noch den Unterhalt (Nafaqa). Bakr behauptet, dieser Nikah sei nicht gültig. Nun ist zu klären: Ist der Nikah gültig oder nicht?
Antwort
Der Nikah kommt durch Idschab und Qabul (Angebot und Annahme) zustande, wenn dies vor mindestens zwei Zeugen geschieht. Die Chutba vor Idschab und Qabul ist Sunna. So wird es in den Büchern des Fiqh – „ad-Durr al-Muhtar“, „al-Bahr“, „Fath al-Qadir“ und anderen – erwähnt. Die Erwähnung von Nahrung, Kleidung und Unterhalt erfolgt beim Nikah nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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