الإفتاء

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Nikah mit der Schwester der Ehefrau nach dem Talaq an die Ehefrau aus einem bestimmten Nutzen

Frage

Meine Frau ist seit etwa 12/14 Jahren tuberkulosekrank und kann keinerlei Arbeit verrichten; sie hat auch zwei Söhne, und eine Liebe (Fürsorge) für die Kinder besteht nicht. Deshalb wünscht meine Frau: „Entlasst mich und schließt einen Ehevertrag (Nikah) mit meiner jüngeren Schwester, einer Witwe – dadurch werden die Schwierigkeiten mit der Arbeit beseitigt.“ Kann dieser Nikah erlaubt sein oder nicht?

Antwort

Wenn es der eigene Wunsch der Frau ist und ein Bedarf an ihrer Pflege sowie an der Erziehung der Kinder besteht, sodass Sie nach dem Talaq (der Scheidung) an die kranke Frau nach der Idda (Wartezeit) den Nikah mit ihrer verwitweten Schwester schließen, so ist das nach der Scharia erlaubt. Danach wird es verpflichtend (Lazim), gegenüber der ersten Frau Hidschab (Abschirmung)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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