Eine gefundene Büffelkuh
Frage
Vor etwa einem Jahr und drei Monaten kam eine entlaufene Büffelkuh. Zaid nahm sie in seine Obhut und behielt sie bei sich, in der Annahme, dass er sie zurückgeben werde, wenn ihr Eigentümer komme. Er erzählte den Leuten, die kamen und gingen, ständig von ihr, doch bis jetzt ist ihr Eigentümer nicht gekommen, und man konnte auch nichts über ihn in Erfahrung bringen. Wie lautet für ihn das Urteil nach der Scharia? Darf er sie verkaufen oder nicht?
Antwort
Zaid muss die von der Scharia festgelegte Art der Bekanntmachung einer Fundsache befolgen; sie zu verkaufen ist ihm vorerst nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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