Das Urteil über eine in der Moschee gefundene Sache
Frage
Ein minderjähriges Mädchen fand im Hof der Moschee einen in einen Nylonbeutel eingewickelten Betrag von 31 Rupien. In diesem Hof erteilte gerade ein Religionsgelehrter den Kindern religiösen Unterricht; das Mädchen übergab den Beutel dem Religionsgelehrten, und der Religionsgelehrte gab ihn dem Muezzin, damit dieser nach jedem Gebet eine Bekanntmachung mache. Es sind nun schon mehr als vier bis fünf Monate vergangen, und bis jetzt ist der Eigentümer des Beutels nicht erschienen.
Antwort
Wenn schon so lange bekannt gemacht wurde, dass keine Hoffnung mehr besteht, den Eigentümer zu finden, dann soll man es einem solchen Armen geben, der Anspruch auf die Zakat hat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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