Das Urteil über eine Fundsache
Frage
Auf einer Reise fand Zaid in einem Zug eine recht teure Kamera. Er meldete dies der Eisenbahnleitung, damit diese an verschiedenen Orten darüber Bekanntmachungen veröffentlicht und derjenige, dem die Kamera gehört, sie bei ihm abholt. Es sind eineinhalb Jahre vergangen, doch es hat sich kein Anspruchsteller gemeldet. Was soll nun mit dieser Kamera geschehen? Und nach welcher Frist wird man das Eigentumsrecht an dieser Kamera erlangen können?
Antwort
Dies ist eine Fundsache (Luqata). Das Urteil darüber lautet: Er soll sie nicht selbst benutzen, sie sorgfältig aufbewahren, keinen Schaden an ihr zulassen und weiter nach dem Eigentümer suchen; wenn es angemessen ist, soll er in Zeitungen eine Anzeige aufgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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