Das Festgebet für die Frau sowie das Heben der Hände und anderes
Frage
Ich habe gehört, dass eine Frau das Festgebet weder zu Hause noch auf dem Idgah (dem Platz für das Festgebet) verrichten soll – es sei also für die Frau nicht Wadschib. Teilen Sie mir dies bitte bald mit. Wie [verhält es sich], wenn eine Frau das Freitagsgebet (Dschumua) in der Freitagsmoschee verrichtet? Die Gruppe, die sich „Ahl-e Hadith“ nennt, sucht im Koran Verse heraus und zeigt sie, und sie sagt, dass der Gesandte Allahs ﷺ verboten (?)
Antwort
Für die Frau gibt es kein Gebet der beiden Feste: Weder gehört der Gang zum Idgah zu ihren Pflichten, noch ist das Festgebet zu Hause für sie verpflichtend. Für die Frau gibt es auch kein Freitagsgebet; sie soll zu Hause das Zuhr-Gebet verrichten und nicht zum Freitagsgebet in die Freitagsmoschee gehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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